Von Müller´s Küchenstudio
Inh. Christian Müller
Stand 10.2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB„) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Müller´s Küchenstudio, Inh. Christian Müller (im Folgenden „wir“ oder „uns„).
Als Kunde im Sinne dieser AGB gelten ausschließlich Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden „KSchG„).
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung und werden von uns nicht anerkannt. Auch Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung ebenso für alle folgenden Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und uns. Im Fall einer von uns ausdrücklich vorbehaltenen Aktualisierung dieser AGB, ist bei weiteren Rechtsgeschäften die jeweils gültige Fassung dieser AGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich.
Zusätzlich zu diesen AGB findet unsere Datenschutzerklärung Anwendung.
Die auf unserer Website muellers-kuechenstudio.at sowie unseren Prospekten und in unserem Schauraum dargestellten bzw. ausgestellten Produkte stellen rechtlich kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich unverbindlich eingeladen, durch eine Bestellung ein bindendes Angebot abzugeben.
Mit der Unterfertigung seiner Bestellung erkennt der Kunde diese AGB als für das Vertragsverhältnis alleine maßgeblich an.
Die Erklärung der Annahme des Vertragsanbots erfolgt durch eine von uns übermittelte Auftragsbestätigung. Erst eine solche Auftragsbestätigung gilt als Vertragsabschluss. An sein abgegebenes Angebot ist der Kunde für 7 Kalendertage gerechnet ab dem Tag seiner Bestellung gebunden.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden gemeinsam mit der Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder Telefax übermittelt oder in unseren Geschäftsräumlichkeiten ausgehändigt. Eine Bestätigung unsererseits, dass wir die Bestellung des Kunden bekommen haben, stellt keine Annahmebestätigung dar, sofern dies nicht ausdrücklich von uns erklärt wird.
Die von uns erworbenen Waren können produktions- bzw. naturbedingt geringfügig vom Bestellten abweichen. Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen der Leistungsverpflichtung bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (wie etwa bei Größen, Farben, Struktur, etc.).
Alle von uns genannten und in der Preisliste angeführten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, Bruttopreise (nach österreichischem Steuerrecht). Preise zu den von uns angebotenen Küchen verstehen sich exklusive der Kosten für Lieferung und Montage der Küchen. Die Kosten für Lieferung und Montage der Küchen richten sich nach der Lieferentfernung von unserem Geschäftslokal in 8490 Radkersburg bis zum Aufstellungsort der Küche sowie nach dem Umfang der Küche und werden dem Kunden vorab bekanntgegeben. Unsere angeführten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
Erfolgt lediglich ein Versand innerhalb Österreichs, so werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten für die ausgewählte bzw. vereinbarte Versandart samt einem angemessenen Aufschlag in Rechnung gestellt. Versandkosten für Lieferungen außerhalb Österreichs sind bei uns vorab zu erfragen. Die Versand- bzw. Transportkosten sind immer vom Kunden zu tragen.
Preisanpassung
Die derzeit vorherrschenden starken Schwankungen bei Rohstoff- und Energiekosten, sowie Lohnkosten und Probleme mit Lieferketten, wirken sich auch auf unsere Einkaufspreise für Küchenmöbel und Küchengeräte aus. Unsere Lieferanten geben die ihnen entstehende Kostenerhöhungen im Rahmen der uns verrechneten Einkaufspreise an uns weiter.
Wir sind an die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise für die Dauer von zwei Monaten ab Vertragsabschluss Bestellung bei unseren Lieferanten gebunden. Nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss und Bestellung bei unseren Lieferanten, werden die Preise für die vertragsgegenständlichen Küchenmöbel und Küchengeräte mit dem von der Statistik Austria veröffentlichen Erzeugerpreisindex für den produzierenden Bereich (EPI), abrufbar unter www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/erzeugerpreisindex-produzierender-bereich, wertgesichert. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welches der Indexschwankung vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und Bestellung bei unseren Lieferanten bis zum Zeitpunkt zu dem wir zur Legung der Schlussrechnung (siehe Punkt 7. dieser Bedingungen) berechtigt sind, entspricht.
Zur Leistungsausführung sind wir erst verpflichtet, sobald der Kunde allen seinen hierfür erforderlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, insbesondere alle vertraglichen Voraussetzungen, Vorbereitungsmaßnahmen und Vorarbeiten erfüllt und etwaige erforderliche Genehmigungen eingeholt hat. Bei Vertragsabschluss geben wir dem Kunden einen voraussichtlichen Liefertermin, der uns von unseren Lieferanten genannt wird, bekannt. Sobald wir den Liefertermin von unserem Lieferanten bestätigt bekommen, vereinbaren wir mit dem Kunden einen fixen Termin für die Anlieferung und Montage (Lieferaviso).
Wir arbeiten mit Lieferanten zusammen, die auf eine Produktion im europäischen Bereich setzen, sodass wir das Risiko von Lieferverzögerungen durch Rohstoffmangel oder Probleme in den Lieferketten so gut als möglich zu vermeiden versuchen. Gänzlich können wir Lieferverzögerungen jedoch nicht ausschließen. Der Kunde akzeptiert Lieferverzögerungen zum voraussichtlichen Liefertermin von bis zu acht Wochen.
Grundsätzlich werden die von uns bekannt gegebenen fixen Liefertermine eingehalten. Bei Auftreten außerordentlicher Erschwernisse sind wir jedoch berechtigt, die von uns bekannt gegebenen fixen Liefertermine um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Verzugspönalen für verspätete Lieferungen sind jedenfalls ausgeschlossen.
Wir werden von unseren Verpflichtungen zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen frei, wenn die Erbringung der Lieferung oder Leistung vorübergehend oder auf Dauer – ganz oder teilweise – unmöglich, verboten oder aufgrund von höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse außerhalb unserer Kontrolle ist, wie zB aufgrund von Dürren, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Krieg, Embargos, Aufruhr, Aufständen, Blockaden, behördlichen Maßnahmen, Streik, Aussperrung oder anderen arbeitsrechtlichen oder industriellen Behinderungen, Unfällen, Maschinenbruch, teilweisen oder gänzlichen Ausfällen oder Kürzungen unserer Belieferung, ungeachtet dessen, ob solche Umstände uns oder unsere Lieferanten betreffen („Höhere Gewalt„).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware geht mit deren Übergabe von uns auf den Kunden über. Bei Versand der Waren geht die Gefahr von uns auf den Kunden über, sobald die Waren an den Kunden oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wurden. Hat der Kunde selbst einen Beförderungsvertrag geschlossen, ohne die von uns angebotene Versendung zu nutzen, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer auf den Kunden über. Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde diesen ausdrücklich zugestimmt hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde mit der Annahme in Verzug befindet, sohin die bereit gestellten Waren nicht abgerufen werden oder die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
Ist die Anlieferung oder die Montage der von uns zu liefernden Küche aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen nicht möglich (in der Folge „Annahmeverzug„), sind wir berechtigt, die Waren entweder bei uns einzulagern und eine Lagergebühr von EUR 50,00 pro Woche in Rechnung zu stellen oder die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verwerten. Ein uns aus dem Annahmeverzug des Kunden zustehender Schadenersatz bleibt davon ausdrücklich unberührt.
1/3 des vereinbarten Entgelts ist nach Rechnungslegung binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss zu bezahlen („Anzahlungsrechnung“), ein weiteres 1/3 ist binnen 7 Tagen ab Übermittlung des Lieferavisos und Rechnungslegung („Abschlagsrechnung“) zu bezahlen, 1/3 ist binnen 7 Tagen nach förmlicher Übergabe unserer Leistungen an den Kunden und Rechnungslegung („Schlussrechnung“) zu bezahlen.
Die Rechnungslegung erfolgt im Falle der Anzahlungsrechnung mit Vertragsabschluss in unseren Geschäftsräumlichkeiten, bei der Abschlagszahlung gemeinsam mit dem Lieferaviso und bei der Schlussrechnung nach mangelfreier Übernahme unserer Leistungen durch den Kunden.
Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Darüber hinaus sind wir bei Verschulden des Kunden berechtigt, für die uns erwachsenen Schäden Ersatz zu fordern.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir weiters dazu berechtigt
(i) am Vertrag festzuhalten, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, dafür Rechnung zu legen und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
(ii) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten.
Bei begründeter Sorge der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (also bereits bei einer Zahlungsstockung) sind wir überdies berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen zu fordern.
Sofern der Vertrag von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist, sind beide Parteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt.
Ein wichtiger Grund besteht für uns beispielsweise für den Fall, dass (i) der Kunde sich mit unbestrittenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns im Verzug befindet und diese Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Nachfristsetzung von uns unter Hinweis auf das Rücktrittsrecht nicht erfüllt, oder (ii) der Kunde aus welchem Grund auch immer seine Zahlungen einstellt, oder (iii) ein außergerichtlicher Ausgleich zur Abwendung der Insolvenz vorbereitet oder eingeleitet wird, oder (iv) ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solcher Antrag mangels Vermögens abgewiesen wird, oder (v) ein Ereignis höherer Gewalt die Ausführung der Lieferung und Leistung für mindestens 30 Kalendertage unmöglich macht, oder (vi) bei Annahmeverzug des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder (vii) bei Zahlungsverzug des Kunden nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Kalendertagen.
Im Fall eines Vertragsrücktritts aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, sind wir berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder auch den darüberhinausgehenden Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; für den Fall unserer Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu leisten.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Da bei den von uns verkauften Naturprodukten insbesondere verschiedene Holz- und Steinarten verwendet werden, weisen wir auf folgendes ausdrücklich hin: Bei Lieferungen von Mustern sind Abweichungen des Endproduktes vom Muster naturbedingt unvermeidlich. Ebenso sind Farb- sowie Strukturschwankungen und dergleichen naturbedingt unausweichlich. Davon umfasst – aber nicht ausschließlich – sind Fehler in der Maserung von Holz oder Einschlüsse in Steinarbeitsplatten.
Derartige Veränderungen der Waren stellen aufgrund der besonderen Eigenschaften der Waren bzw. der verarbeiteten Rohstoffe keinen Mangel dar und sind folglich kein Reklamationsgrund.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten, Steuern und Gebühren etc. unser uneingeschränktes Eigentum.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach oder besteht begründete Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Kunden (es genügt bereits Zahlungsstockung), so sind wir jederzeit berechtigt bereits gelieferte Waren unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrags zurückzuholen, zu deren Herausgabe sich der Kunde ausdrücklich verpflichtet. Kosten (wie etwa für Transport, Manipulation etc.), die aus Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes resultieren, hat uns der Kunde zu ersetzen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Vertragsrücktritt dar.
Solange die Waren noch in unserem Eigentum stehen, ist deren Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden unzulässig. Falls Dritte auf die noch in unserem Eigentum stehenden Waren zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, diese Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass diese Waren in unserem Eigentum stehen. Sollten die noch in unserem Eigentum stehenden Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Kunde verpflichtet, uns sofort zu verständigen und uns sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.
Der Kunde ist nur für den Fall unseres Zahlungsverzuges sowie für den Fall, dass seine Gegenforderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit steht, gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt wurde zur Aufrechnung berechtigt. Dem Kunden stehen lediglich die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte zu.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Anschrift und (sofern uns bekannt gegeben) seiner E-Mail Adresse unverzüglich mitzuteilen, solange das jeweilige Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen unsererseits auch dann als ordnungsgemäß und wirksam zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet bzw. übermittelt werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht zum eigenen vertragsgegenständlichen Gebrauch; darüberhinausgehende Nutzungsrechte bestehen nicht.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der österreichischen Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Ordentlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit diesem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten (wie auch für alle Ansprüche aus Wechseln oder Schecks) einschließlich der Frage des Zustandekommens der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit dieses Vertrages ist das am Sitz unseres Unternehmens (8490 Bad Radkersburg) örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Wir haften nur für von uns oder uns zurechenbaren Personen verursachte Personenschäden, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden. Für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.